Abgeschlossenheitsbescheinigung nach § 7 WEG
Sie möchten eine Immobilie in einzelne Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten aufteilen?
Für die Vorbereitung einer solchen Aufteilung kann eine Abgeschlossenheitsbescheinigung erforderlich sein. Sie bestätigt die bauliche Abgeschlossenheit der jeweiligen Einheiten.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und Vorbereitung der erforderlichen Planunterlagen und begleiten Sie auf Wunsch bei der Abstimmung mit dem zuständigen Bauamt.
Was ist eine Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung bestätigt, dass bestimmte Räume einer Immobilie baulich ausreichend voneinander getrennt und in sich abgeschlossen sind.
Sie spielt insbesondere bei der Aufteilung eines Gebäudes in einzelne Wohnungs- oder Teileigentumseinheiten eine wichtige Rolle.
Die Bescheinigung betrifft dabei die bauliche Abgeschlossenheit. Sie ist von der späteren Eintragung der Eigentumseinheiten im Grundbuch zu unterscheiden.
Wann wird eine Abgeschlossenheitsbescheinigung benötigt?
Eine Abgeschlossenheitsbescheinigung kann beispielsweise benötigt werden, wenn innerhalb eines Gebäudes mehrere selbstständige Eigentumseinheiten gebildet werden sollen.
- Aufteilung eines Mehrfamilienhauses in einzelne Eigentumswohnungen
- Bildung von Wohnungs- oder Teileigentum
- Aufteilung einer bestehenden Immobilie für den Verkauf einzelner Einheiten
- Vorbereitung einer Teilung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
- Neuordnung bestehender Eigentumseinheiten
Welche Unterlagen und Anforderungen im konkreten Fall erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Vorhaben und der zuständigen Behörde ab.
Was bedeutet „abgeschlossen“?
Damit eine Einheit als abgeschlossen angesehen werden kann, muss sie grundsätzlich baulich ausreichend von anderen Bereichen des Gebäudes getrennt sein.
Bei der Beurteilung können unter anderem die bauliche Trennung der Einheiten und deren Zugang eine Rolle spielen.
Gerade bei älteren Gebäuden sind die vorhandenen Planunterlagen häufig nicht mehr aktuell. Auch spätere Umbauten oder Nutzungsänderungen können dazu führen, dass die vorhandenen Zeichnungen zunächst überprüft und angepasst werden müssen.
Wir können vorhandene Unterlagen prüfen und bei Bedarf den Gebäudebestand zeichnerisch erfassen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Für die Vorbereitung der Unterlagen sind vorhandene Bauzeichnungen besonders hilfreich.
- Grundrisse
- Schnitte
- Ansichten
- vorhandene Bauantragspläne
- Unterlagen über bereits genehmigte Umbauten
- Angaben zu den geplanten Eigentumseinheiten
Sind keine aktuellen oder ausreichenden Pläne vorhanden, können wir den Bestand vor Ort aufnehmen und entsprechende Planunterlagen erstellen.
Unsere Unterstützung
Wir unterstützen Sie bei der planerischen Vorbereitung Ihres Vorhabens – von der Prüfung vorhandener Unterlagen bis zur fertigen Planunterlage.
- Prüfung vorhandener Planunterlagen
- Erstellung und Überarbeitung von Bestandsplänen
- Vorbereitung der erforderlichen Planunterlagen
- Darstellung der geplanten Eigentumseinheiten
- Prüfung des vorhandenen Gebäudebestands
- Aufmaß vor Ort, wenn erforderlich
- Unterstützung bei der Kommunikation mit dem zuständigen Bauamt
Die eigentliche Abgeschlossenheitsbescheinigung wird durch die zuständige Behörde ausgestellt.
Wie läuft die Bearbeitung ab?
1. Anfrage und Unterlagen
Sie senden uns vorhandene Pläne und eine kurze Beschreibung Ihres Vorhabens.
2. Prüfung
Wir prüfen die vorhandenen Unterlagen und klären, welche Planunterlagen für Ihr Vorhaben benötigt werden.
3. Planerische Bearbeitung
Falls erforderlich, erstellen oder überarbeiten wir die Bestands- und Planunterlagen.
4. Abstimmung
Bei Bedarf unterstützen wir Sie bei der Kommunikation und Abstimmung mit dem zuständigen Bauamt.
5. Abschluss der Unterlagen
Sie erhalten die fertig vorbereiteten Planunterlagen für das weitere Verfahren.
Keine aktuellen Pläne vorhanden?
Kein Problem. Bei bestehenden Gebäuden können wir den baulichen Bestand vor Ort aufnehmen und anschließend zeichnerisch erfassen.
So können auch bei fehlenden oder veralteten Planunterlagen die erforderlichen Grundlagen für die weitere Bearbeitung geschaffen werden.
Jetzt unverbindlich anfragen
Sie benötigen Unterstützung bei der Abgeschlossenheitsbescheinigung?
Senden Sie uns Ihre vorhandenen Unterlagen und eine kurze Beschreibung Ihres Vorhabens.
Wir prüfen die Ausgangssituation und besprechen mit Ihnen, welche nächsten Schritte sinnvoll sind.